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2024 Müller-Thurgau, trocken

Jahrgang 2024 · Birkweiler Königsgarten · Deutscher Qualitätswein

2024 Müller-Thurgau, trocken

Dieser spritzig fruchtige und ausgewogene Weißwein besticht mit seinem feinen Geschmack nach Kiwi und einem leichten Hauch von grünem Apfel. Ein unkomplizierter Genuss für jeden Tag.

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  • Abholung am Eichplatz in Birkweiler möglich
  • Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren · Enthält Sulfite
  • Ihre Rechte bei der gesetzlichen Gewährleistung

Alle Angaben zum Wein

Im Glas

Rebsorte
Müller-Thurgau
Jahrgang
2024
Eigenschaft
ausgewogene Früchte, trocken
Qualitätsbezeichnung
Deutscher Qualitätswein

Analyse

Alkoholgehalt
12 % vol

Skala aus den Analysewerten, vereinfacht nach den gesetzlichen Grenzwerten für die Geschmacksangabe.

Herkunft

Anbaugebiet
Pfalz
Erzeugnis aus
Birkweiler Königsgarten, Deutschland
Abgefüllt von
Weingut Ludwig Graßmück

Mehr über den Königsgarten

Pflichtangaben

Füllmenge
1 Liter
Allergen
Enthält Sulfite
Artikelnummer
J25-4

Nährwerte und Zutaten (e-Label)

Nährwerte und Zutaten

Nährwertangaben je 100 ml
Brennwert295 kJ / 71 kcal
Kohlenhydrate1,4 g
davon Zucker< 0,5 g

Enthält geringfügige Mengen von: Fett, gesättigten Fettsäuren, Eiweiß und Salz

Zutaten: Trauben, Saccharose, Konservierungsstoff: Sulfite, Kohlendioxid

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Ihre Rechte bei der gesetzlichen Gewährleistung

Gesetzliche Gewährleistung: amtliche Mitteilung der Europäischen Union

Wortlaut der Mitteilung

Gesetzliche Gewährleistung.

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen der Europäischen Union: europa.eu/youreurope/garantien

Mitteilung als PDF zum Ausdrucken