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Williams-Christ Birnenbrand

Williams-Christ Birnenbrand

Williams-Christ Birnenbrand vom Weingut Ludwig Graßmück

15,00 € 21,43 € / l · 0,7 l · inkl. MwSt. zzgl. Versand
  • Verfügbar · Sofort versandfertig, Lieferung nach Zahlungseingang
  • Versand in 3er-, 6er- und 12er-Kartons, ab 12 Flaschen versandkostenfrei, innerhalb Deutschlands
  • Abholung am Eichplatz in Birkweiler möglich
  • Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren
  • Ihre Rechte bei der gesetzlichen Gewährleistung

Alle Angaben zum Brand

Im Glas

Brand
doppelt

Analyse

Alkoholgehalt
40 % vol

Skala aus den Analysewerten, vereinfacht nach den gesetzlichen Grenzwerten für die Geschmacksangabe.

Herkunft

Erzeugnis aus
Deutschland
Abgefüllt von
Weingut Ludwig Graßmück

Pflichtangaben

Füllmenge
0,7 Liter
Artikelnummer
64

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Ihre Rechte bei der gesetzlichen Gewährleistung

Gesetzliche Gewährleistung: amtliche Mitteilung der Europäischen Union

Wortlaut der Mitteilung

Gesetzliche Gewährleistung.

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen der Europäischen Union: europa.eu/youreurope/garantien

Mitteilung als PDF zum Ausdrucken